Aufgaben

§02 Zweck des Vereines :

      §02Z01 Dachverband zur supranationalen Vertretung der

        Richter in Handelssachen und deren Interessen

 

      §02Z02 Koordinierung der supranationalen Aktivitäten der Landesverbände

        und Förderung der kollegialen Beziehungen und des Erfahrungsaustausches

        zwischen ihren Mitgliedern

 

      §02Z03 Verbreitung und Stärkung der Handelsgerichtsbarkeit mit

        Richtern in Handelssachen

 

      §02Z04 Schaffung eines harmonisierten Handelsrechtsraumes

        und einer harmonisierten Handelsgerichtsbarkeit

 

      §02Z05 Supranationale Aus- und Weiterbildung der

        Richter in Handelssachen

 

      §02Z06 Verteidigung der Interessen von Mitgliedern der

        Landesverbände gegenüber nationalen Behörden, soferne

        dies von den Landesverbänden gewünscht wird

 

STATUTEN der EURH/UEMC